Verjährung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

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verkehrsrecht

Verjährung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr: Ein Leitfaden für Verkehrsteilnehmer

Die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ist ein oft vernachlässigtes, jedoch sehr wichtiges Thema für Verkehrsteilnehmer. Viele Fahrer kennen ihre Rechte in Bezug auf Verjährungsfristen nicht und wissen daher nicht, wann sie Bußgelder und Punkte vermeiden können. Dieser Artikel erklärt, was unter Verjährung zu verstehen ist, welche Fristen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten gelten und wie man sich bei drohenden Bußgeldern richtig verhält.

Was bedeutet Verjährung im Kontext von Verkehrsordnungswidrigkeiten?

Die Verjährung bedeutet, dass nach einer bestimmten Zeitspanne eine Ordnungswidrigkeit nicht mehr verfolgt werden kann. Das heißt, wenn eine Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt ist, können keine rechtlichen Maßnahmen, wie Bußgeldbescheide oder Punkte in Flensburg, mehr gegen den Betroffenen eingeleitet werden. Die Verjährung dient sowohl der Rechtssicherheit als auch dem Schutz des Betroffenen, indem sie verhindert, dass Verkehrsvergehen unbefristet verfolgt werden können.

Im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten sind die Verjährungsfristen gesetzlich festgelegt und abhängig von der Art und Schwere des Vergehens. Die Fristen beginnen ab dem Tag der Tat und verlängern sich unter bestimmten Umständen. Die detaillierte Kenntnis dieser Fristen kann daher entscheidend sein, um unnötige Sanktionen zu vermeiden.

Verjährungsfristen für Verkehrsordnungswidrigkeiten

Für Verkehrsordnungswidrigkeiten gelten grundsätzlich drei unterschiedliche Verjährungsfristen, abhängig von der Art des Verstoßes:

  1. Dreimonatige Verjährungsfrist: Die meisten Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen, Parkverstöße oder Handyverstöße, verjähren nach drei Monaten. Innerhalb dieser Frist muss die zuständige Behörde entweder einen Bußgeldbescheid erlassen oder entsprechende Maßnahmen zur Verfolgung des Vergehens einleiten.
  2. Sechsmonatige Verjährungsfrist: Diese Frist gilt bei Verkehrsstraftaten oder schwereren Ordnungswidrigkeiten, die eine Geldbuße von mehr als 60 Euro nach sich ziehen können, wie z.B. Fahrverbote bei erheblichen Geschwindigkeitsverstößen oder Trunkenheit am Steuer.
  3. Zweijährige Verjährungsfrist: In besonders schwerwiegenden Fällen, wie bei Fahrten unter Drogeneinfluss oder wiederholten schwerwiegenden Verstößen, kann die Verjährung bis zu zwei Jahre betragen. Hier sind die Behörden in der Lage, auch über längere Zeiträume Maßnahmen zu ergreifen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Die Unterscheidung dieser Fristen ist essenziell, um als Betroffener zu wissen, ab wann man sich nicht mehr um drohende Strafen sorgen muss.

Hemmung und Unterbrechung der Verjährung

Eine wichtige Unterscheidung im Zusammenhang mit Verjährungsfristen ist der Unterschied zwischen Hemmung und Unterbrechung der Verjährung. Während die Hemmung die Verjährungsfrist für eine bestimmte Zeit pausiert, setzt die Unterbrechung die Verjährungsfrist auf null zurück.

Hemmung der Verjährung

Die Hemmung tritt in der Regel dann ein, wenn ein Verfahren bereits eingeleitet wurde. Beispiel: Wenn ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt wird, hemmt dies die Verjährung, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wurde. Die Hemmung endet erst dann, wenn die Entscheidung endgültig und rechtskräftig ist.

Unterbrechung der Verjährung

Die Unterbrechung der Verjährung wird durch bestimmte Maßnahmen der Behörden, wie z. B. die Zustellung eines Anhörungsbogens oder die Versendung eines Bußgeldbescheids, ausgelöst. Jede dieser Maßnahmen setzt die Verjährungsfrist neu auf null und startet die Frist von vorne. Bei wiederholter Unterbrechung kann die Verfolgung eines Verkehrsverstoßes somit weit über die ursprüngliche Verjährungsfrist hinaus verlängert werden.

Welche Faktoren beeinflussen die Verjährungsfristen?

Es gibt verschiedene Faktoren, die die Verjährung beeinflussen können. Die wichtigsten Faktoren sind:

  • Die Schwere des Vergehens: Je schwerwiegender das Verkehrsvergehen, desto länger die Verjährungsfrist. Wiederholte Verstöße, z.B. das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Trunkenheit am Steuer, können eine längere Verjährung zur Folge haben.
  • Verfahrenstechnische Maßnahmen der Behörde: Maßnahmen wie Anhörungen, Zeugenvernehmungen oder gerichtliche Schritte verlängern die Verjährungsfrist. Insbesondere die Zustellung eines Bußgeldbescheids kann die Frist entscheidend beeinflussen.
  • Einsprüche und Widersprüche: Die Einlegung eines Einspruchs kann die Frist verlängern, da das Verfahren damit pausiert wird. Ein solcher Einspruch kann sowohl vor Gericht als auch bei der Verwaltungsbehörde eingelegt werden.
  • Rechtsmittel: Wenn eine Rechtsbeschwerde oder Berufung gegen eine Entscheidung eingelegt wird, kann die Verjährung ausgesetzt oder unterbrochen werden, bis eine endgültige Entscheidung vorliegt.

Handlungstipps für Verkehrsteilnehmer bei drohenden Verkehrsordnungswidrigkeiten

  1. Prüfen Sie die Fristen: Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten, prüfen Sie das Datum des Vergehens und die Zustellung sorgfältig. Damit können Sie abgleichen, ob die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist oder ob es sich lohnt, Einspruch einzulegen.
  2. Rechtsberatung in Anspruch nehmen: Falls Sie Zweifel an der Verjährungsfrist oder der Rechtmäßigkeit des Bescheids haben, lohnt es sich, eine Rechtsberatung einzuholen. Ein Anwalt kann prüfen, ob die Verjährungsfrist eingehalten wurde und ob ein Einspruch sinnvoll ist.
  3. Einspruch richtig einlegen: Wenn die Verjährung nahe ist und Sie sich verteidigen möchten, können Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Ein Anwalt kann Sie unterstützen und Ihre Rechte im Verfahren vertreten, um unnötige Strafen zu vermeiden.
  4. Aktiv handeln bei Behördenkontakt: Bei Erhalt eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids sollten Sie nicht untätig bleiben. Prüfen Sie die Unterlagen und halten Sie eventuelle Fristen ein. Versäumen Sie diese, wird die Verjährung eventuell erneut unterbrochen.
  5. Dokumentation aufbewahren: Bewahren Sie alle Unterlagen und schriftlichen Nachweise zu Verkehrsvorgängen auf. Dokumentationen helfen dabei, den Ablauf der Verjährung und mögliche Verfahrensfehler zu belegen.

Durch das Verständnis der Verjährungsfristen und durch proaktives Handeln können Verkehrsteilnehmer ihre Rechte besser wahren und unberechtigte Sanktionen vermeiden. Vor allem ist es wichtig, sich über die geltenden Fristen zu informieren und diese im Zweifel durch einen Anwalt überprüfen zu lassen.

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