Rechte bei Flugausfall wegen Streik im öffentlichen Dienst in Deutschland
Ein Streik im öffentlichen Dienst kann erhebliche Auswirkungen auf den Flugverkehr haben, insbesondere wenn Fluglotsen, Sicherheitspersonal oder Bodenpersonal betroffen sind. Für Reisende stellt sich in solchen Fällen die Frage: Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug aufgrund eines Streiks ausfällt oder sich erheblich verspätet?
1. Grundsätzliche Rechtslage
Die Fluggastrechte in der Europäischen Union sind durch die EU-Verordnung 261/2004 geregelt. Sie sieht Entschädigungen und Betreuungsleistungen für Passagiere bei Annullierungen, großen Verspätungen oder Nichtbeförderung vor. Allerdings hängt ein Entschädigungsanspruch davon ab, ob der Streik als „außergewöhnlicher Umstand“ gewertet wird.
2. Habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Ob ein Streik als „außergewöhnlicher Umstand“ gilt, hängt von der Art des Streiks ab:
- Streik des Flugpersonals (Piloten, Flugbegleiter, Airline-Mitarbeiter):
- Solche Streiks gelten meist nicht als „außergewöhnliche Umstände“.
- Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug annulliert oder stark verspätet ist (mehr als drei Stunden Ankunftsverspätung).
- Streik im öffentlichen Dienst (z. B. Sicherheitspersonal, Fluglotsen, Bodenpersonal):
- Diese Streiks gelten meist als „außergewöhnliche Umstände“. Das hat der EuGH im Urteil vom 23.3.2021
- Keine Entschädigung, aber andere Rechte bleiben bestehen.
3. Welche Rechte habe ich trotz fehlender Entschädigung?
Auch wenn keine finanzielle Entschädigung zusteht, haben Fluggäste wichtige Rechte:
a) Anspruch auf Ersatzbeförderung oder Erstattung
- Die Airline muss eine alternative Beförderung zum Zielort anbieten (z. B. Umbuchung auf einen anderen Flug).
- Alternativ kann der Passagier eine Rückerstattung des Ticketpreises verlangen, wenn die Reise nicht mehr sinnvoll ist.
b) Recht auf Betreuungsleistungen
Bei langen Wartezeiten (ab 2 Stunden) stehen Fluggästen Betreuungsleistungen zu, darunter:
- Mahlzeiten und Erfrischungen
- Hotelunterkunft bei einer notwendigen Übernachtung
- Transport zwischen Flughafen und Hotel
- Zugang zu Kommunikationsmitteln (z. B. Telefonate oder E-Mails)
4. Wie kann ich meine Rechte durchsetzen?
Falls eine Airline sich weigert, Rechte zu gewähren:
- Direkte Beschwerde bei der Fluggesellschaft einreichen
- Schlichtungsstellen wie die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) oder das Luftfahrt-Bundesamt kontaktieren
- Dienstleister für Fluggastrechte (z. B. Flightright, EUclaim) nutzen, die gegen Erfolgsprovision Ansprüche durchsetzen
5. Fazit
Streiks im öffentlichen Dienst können zwar den Flugverkehr massiv beeinträchtigen, doch Passagiere haben dennoch klare Rechte. Auch wenn es oft keine Entschädigung gibt, besteht ein Anspruch auf Betreuungsleistungen und alternative Transportmöglichkeiten. Wer sich gut informiert und rechtzeitig handelt, kann die Unannehmlichkeiten eines Flugausfalls durch Streik besser bewältigen.