Flugverspätung und Flugannullierung

Ein gestresster Reisender sitzt auf einer Flughafenbank mit Gepäck, während er auf eine Anzeigetafel blickt, die mehrere Flugverpätungen und Flugannullierungen in roten Buchstaben zeigt. Im Hintergrund sind ein leerer Abflugbereich, eine Uhr mit später Stunde und ein geparktes Flugzeug auf dem Rollfeld zu sehen. Die Szene vermittelt das Gefühl von Frustration und Reisechaos.

Ihre Rechte als Fluggast bei Flugverspätung und Flugannullierung gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung

 

Flugverspätungen oder Flugannullierungen können nicht nur ärgerlich sein, sondern auch Ihre Reisepläne erheblich durcheinanderbringen. Doch als Fluggast sind Sie nicht schutzlos. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004) regelt, welche Ansprüche Ihnen bei Verspätungen und Annullierungen zustehen.

Wann greift die Fluggastrechte-Verordnung?

Die Verordnung gilt für:

  • Flüge, die innerhalb der EU starten oder landen.
  • Flüge mit EU-Fluggesellschaften, die aus einem Drittland in die EU fliegen.

Ein Beispiel: Ein Flug von Frankfurt nach Barcelona fällt ebenso unter die Verordnung wie ein Flug von New York nach München, sofern er von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird.

Ausnahmen gibt es bei außergewöhnlichen Umständen.

 

Dazu gehören zum Beispiel schlechtes Wetter wie Gewitter, Schneestürme oder andere Umstände, die einen Start oder eine Landung beziehungsweise die Flugdurchführung als zu gefährlich erscheinen lassen.

Auch politische Unruhen oder Kriesghandlungen können außergewönliche Umstände darstellen. In einem solchen Fall haftet die Airline nicht für die Flugverspätung.


Wichtig: Außergewöhnliche Umstände wie schlechtes Wetter, politische Unruhen oder kriegsähnliche oder kriegerische Handlungen entbinden die Fluggesellschaft von ihrer Pflicht, Entschädigungen zu zahlen. Das ist auch logisch, denn diese Umstände kann die Fluggesellschaft nicht beeinflussen. Daher kann von ihr auch nicht verlangt werden, die Fluggäste in einem solchen Fall zu entschädigen.


Aber:
trotzdem bleiben Ansprüche auf Betreuungs- und Unterstützungsleistungen bestehen.

 

Ihre Rechte bei Flugverspätungen

Je nach Dauer der Verspätung und Flugstrecke stehen Ihnen verschiedene Leistungen und Entschädigungen zu:

Betreuungsleistungen


Ab einer bestimmten Verspätung muss die Fluggesellschaft Ihnen Verpflegung, Getränke  in einem angemessenen Umfang zur Verspätungszeit und gegebenenfalls Hotelunterkunft sowie den Transfer dorthin anbieten. Außerdem haben Sie das Recht auf kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten (z. B. Telefonanrufe oder E-Mails).

Recht auf alternative Beförderung oder Erstattung
Wenn Ihr Flug annulliert wird können Sie:

  • Vom Flug zurücktreten und eine Erstattung des Ticketpreises verlangen.
  • Eine alternative Beförderung zu Ihrem Zielort fordern.

 

Entschädigungszahlungen


Erreichen Sie Ihr Ziel mit einer Verspätung von mindestens 3 Stunden, können Sie je nach Flugstrecke eine Entschädigung verlangen, die Ihnen auch im Falle einer Flugannullierung zusteht:

  • 250 € für Flüge bis zu 1.500 km.
  • 400 € für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km.
  • 600 € für Flüge über 3.500 km (bei Nicht-EU-Flügen kann die Summe halbiert werden, wenn die Verspätung zwischen 3 und 4 Stunden beträgt).

 

Informationspflicht


Airlines sind verpflichtet, Fluggäste über ihre Rechte zu informieren und klare Hinweise zu Betreuungsleistungen und Entschädigungen bereitzustellen.


Wie machen Sie Ihre Ansprüche geltend?

 

  1. Dokumentieren Sie die Verspätung
    Notieren Sie die tatsächliche Abflug- und Ankunftszeit und bewahren Sie Ihre Buchungsunterlagen, Belege und Unterlagen auf, wie Bordkarten, Buchungsbestätigungen und Quittungen für zusätzliche Kosten.
  2. Machen Sie ein Foto von der Anzeigetafel im Flughafen
    Auf den Anzeigetafeln im Flughafen sind die Verspätungen oder Annullierungen aufgeführt. Fotografieren Sie diese mit dem Mobiltelefon.

  3. andere Betroffene und Hilfe bitten
    Wenn Sie keine weiteren Nachweise haben, fragen Sie Mitreisende, ob Sie sie eventuell als Zeugen benennen dürfen und bieten im Gegenzug an, auch diesen als Zeuge zur Verfügung zu stellen.

  4. Schalten Sie externe Unterstützung ein
    Wenn die Airline Ihre Ansprüche ablehnt, können Sie Schlichtungsstellen oder spezialisierte Dienstleister hinzuziehen.

  5. Anwaltliche Hilfe
    Leider stellen einige Luftfahrtgesellschaften auf stur und reagieren nicht. In diesem Fall hilft meist nur eine Klage, dann bleibt nichts anderes übrig, als die Fluggesellschaft gerichtlich zu verklagen.

 


Außergewöhnliche Umstände: Wann besteht kein Anspruch?

Fluggesellschaften müssen keine Entschädigung zahlen, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Dazu zählen:

  • Unwetter
  • Kriegsähnliche Umstände
  • Sicherheitsrisiken

Die Airline bleibt jedoch verpflichtet, Betreuungsleistungen zu erbringen.


Ihr Recht, gut anzukommen

Ob Geschäftsreise oder Urlaub – Flugverspätungen und Annullierungen sind ärgerlich. Mit der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Sie jedoch klare Ansprüche. Informieren Sie sich rechtzeitig und setzen Sie Ihre Rechte durch. Für weitere Fragen kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei.

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