Mietminderung bei Lärmbelästigung – So setzen Sie Ihr Recht durch

Frau in moderner Wohnung hält sich genervt die Ohren zu – Symbolbild für Mietminderung bei Lärmbelästigung.

Mietminderung wegen Lärm durch Tattoo-Studio unter der Wohnung – was ist erlaubt, was nicht?

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Raters, Hamburg zum Mietrecht

In einem aktuellen Fall wandte sich eine betroffene Familie an meine Kanzlei. Sie hatte das Problem, dass ein Tattoo-Studio in der Wohnung unter ihr eröffnete. Die Tattoos selbst waren unproblematisch, jedoch drang Lärm aus dem Studio in die Wohnung der Familie. Da Tattoo-Studios nicht den normalen Ladenöffnungszeiten unterliegen, wurde dort auch sonntags gearbeitet. Da eine Sitzung einige Zeit in Anspruch nimmt, wird sich natürlich unterhalten und Musik gehört. Wenn die Schalldämmung nicht ausreichend ist, können die Geräusche für die Mieter zur Belastung werden. Doch was bedeutet das mietrechtlich? Und wann ist eine Mietminderung wegen Lärm zulässig?


Wann liegt eine Lärmbelästigung im Sinne des Mietrechts vor?

Lärm stellt immer dann einen Mietmangel dar, wenn er die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt (§ 536 BGB). Das ist der Fall, wenn die Geräuschkulisse das Maß des in Wohngebieten Üblichen übersteigt – insbesondere in Ruhezeiten oder durch betriebsfremde Geräusche.

Gerne! Hier sind konkrete und verständlich formulierte Beispiele für Lärmbelästigung im Mietrecht, die du auf deiner Website einbauen kannst – ideal als Aufzählung oder Infobox für Mieter:


🔊 Beispiele für Lärmbelästigung im Mietrecht

Mieter müssen in ihrer Wohnung nicht jede Art von Lärm hinnehmen. Hier einige typische Fälle, in denen eine Mietminderung oder andere rechtliche Schritte möglich sind:

🏢 Gewerbelärm:

  • Tattoo-Studios, Bars oder Shisha-Lounges mit Musikbetrieb unter der Wohnung
  • Friseur- oder Kosmetiksalons mit lauter Musik und Publikumsverkehr im Haus
  • Betrieb von Fitnessstudios oder Tanzschulen in Wohngebäuden

🏠 Nachbarschaftslärm:

  • Ständiges Türenknallen, Möbelrücken oder Trampeln aus der Nachbarwohnung
  • Lautstarke Gespräche oder Schreien auf dem Balkon oder im Treppenhaus
  • Wiederkehrende nächtliche Partys oder übermäßiger Fernsehlärm

🚧 Baulärm:

  • Lang andauernde Bauarbeiten im oder am Gebäude außerhalb der zulässigen Zeiten
  • Nicht angekündigte Sanierungsmaßnahmen mit erheblicher Lärmbelastung
  • Lärm durch Handwerkerarbeiten, z. B. Bohrmaschinen oder Schleifgeräte

🐶 Tierlärm:

  • Anhaltendes Hundegebell im Hausflur oder in Nachbarwohnungen
  • Tierhaltung im Gartenbereich, die über das normale Maß hinausgeht

🕒 Ruhezeitverstöße:

  • Lärm an Sonn- und Feiertagen oder nachts, z. B. Staubsauger, Waschmaschine, Musik
  • Verstöße gegen die Hausordnung bezüglich der Nachtruhe (meist 22–6 Uhr)

Voraussetzungen für eine wirksame Mietminderung

Damit Sie als Mieter rechtssicher die Miete mindern können, sollten Sie folgende Schritte beachten:

✅ 1. Lärmprotokoll führen

Dokumentieren Sie:

  • Datum und Uhrzeit der Störungen
  • Art des Lärms (Musik, Gespräche, Betriebsgeräusche)
  • Intensität (z. B. hörbar trotz geschlossener Fenster)
  • Dauer und Frequenz

Je konkreter Sie die Lärmsituation beschreiben können, um so besser. Für die Lautstärkemessung gibt es Apps für das Mobiltelefon. Wenn Sie Besuch haben und dieser die Beeinträchtigungen als Zeugen bestätigen können, hilft dies auch sehr gut weiter.

✅ 2. Vermieter informieren und Mangel anzeigen

Eine Mietminderung ist erst ab dem Zeitpunkt der Mängelanzeige zulässig. Informieren Sie Ihren Vermieter schriftlich und mit Nachweisen (z. B. Lärmprotokoll, ggf. Zeugen). Denken Sie daran, dass Sie den Zugang der Mietminderung beim Vermieter nachweisen können müssen.

✅ 3. Miete angemessen mindern

Die Höhe der Mietminderung hängt vom Einzelfall ab – sie kann bei erheblichem, dauerhaften Lärm zwischen 5 % und 25 % betragen. Entscheidend ist, ob die Wohnqualität spürbar beeinträchtigt ist.


Hier finden Sie einige interessante Urteile zu dem Thema

LG Berlin, Urteil vom 5. Dezember 2023 – 67 S 178/23 :

Auch wenn der Vermieter selbst nichts für Baulärm kann – etwa bei einer Großbaustelle nebenan –, kann die Miete gemindert werden, wenn die Lärmbelastung erheblich ist. In dem vom Landgericht Berlin entschiedenen Fall war es so, weil von den Mietern belegt werden konnte, dass erhebliche Beeinträchtigungen stattfanden durch:

  • Arbeiten mit schwerem Gerät ab 6:30 Uhr – häufig bis spät in die Nacht
  • Lärmbeeinträchtigungen auch an Samstagen
  • Erhebliche Lärmimmissionen durch ein umfangreiches Bauvorhaben in direkter Nachbarschaft
  • Unterschreitung der NachtruhezeitenÜberschreitung der zulässigen Lärmrichtwerte (AVV Baulärm)
  • Lärmintensive Bohr-, Stemm- und Abrissarbeiten unmittelbar angrenzend an die Wohnung
  • Arbeiten zur Errichtung des Fundaments mit zusätzlicher Lärmbelastung
  • Rissbildungen in der Wohnung infolge der Bauarbeiten
  • Dauerhafte baubedingte Erschütterungen und Vibrationen

Fazit: Ihr Recht auf Ruhe – auch unter der Woche

Mieter müssen weder laute Musik noch noch andere laute Geräusche dauerhaften Kundenlärm aus einem Tattoo-Studio unter ihrer Wohnung dulden – erst recht nicht am Sonntag. Eine Mietminderung ist möglich, wenn die Nutzung des Studios die Wohnruhe über das übliche Maß hinaus beeinträchtigt.


📞 weitere Fragen zur Mietminderung wegen Lärm?

Als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitschwerpunkt Mietrecht in Hamburg berate ich Sie gerne persönlich darüber, ob eine Mietminderung in Ihrem Fall durchsetzbar ist und wie Sie Ihre Ansprüche wirksam durchsetzen können. Kontaktieren Sie mich bei Bedarf einfach telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Website.

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