Mietkaution: 5 interessante Tipps zur erfolgreichen Rückzahlung

Rückzahlung Mietkaution alles Wissenswerte
Mietrecht in der Praxis: Ein Vermieter überreicht der Mieterfamilie die Mietkaution – ein zentraler rechtlicher Aspekt bei Abschluss des Mietvertrags.

So sichern Sie sich Ihr Geld nach dem Auszug!

Die Rückzahlung der Mietkaution ist ein wichtiger Punkt für Mieter. Umso wichtiger ist es, dass sie nach dem Auszug fristgerecht und vollständig zurückgezahlt wird. Viele fragen sich: „Wann bekomme ich mein Geld zurück?“ und „Wann spätestens muss die Rückzahlung erfolgen?“. Nicht selten kommt es zu Verzögerungen, Abzügen oder sogar zu Streitigkeiten. In diesem Beitrag klären wir Ihre Rechte als Mieter und geben Ihnen Tipps zur Rückforderung Ihrer Mietkaution.


Was ist die Mietkaution eigentlich?

Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die dem Vermieter bei Vertragsbeginn übergeben wird – meist in Form von Geld, häufig bis zu drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB). Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit, um im Zweifel Rücklagen für Schäden an der Mietwohnung zu haben und mögliche Mietrückstände der Mieter oder Betriebskosten-Nachzahlungen abzusichern.

Die Regeln zur Mietkaution finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dabei gibt das BGB keine feste Frist für die Rückzahlung der Kaution vor. In § 551 BGB wird zwar geregelt, wie hoch die Mietkaution sein darf und in welcher Form sie hinterlegt werden kann. Es findet sich aber keine Vorgabe, wann die Kaution zurück gezahlt werden muss. Die Verpflichtung zur Rückzahlung ergibt sich aus § 259 BGB (Rechenschaftspflicht) in Verbindung mit § 666 BGB (Auskunftspflicht). Doch auch diese Regelungen sagen nichts zu einer konkreten Rückzahlungsfrist der Mietkaution.

Wie hoch darf die Mietkaution eigentlich sein?

§ 551 Abs. 1 BGB erlaubt eine Mietkaution in Höhe der dreifachen Monatsmiete. Aber weil der Gesetzestext sagt, dass eine Mietkaution nur bis zu einer Höhe von höchstens drei Monatsmieten gefordert werden darf, bedeutet diese Formulierung, dass es auch weniger sein kann. Hier kann also verhandelt werden!


Wann bekommt der Mieter die Kaution zurück?

Leider: nicht sofort! Der Vermieter hat eine sogenannte Prüffrist. In dieser Zeitspanne darf und muss er klären, ob aus dem Mietverhältnis noch offenen Forderungen bestehen. Wenn keine Ansprüche mehr bestehen und die Überprüfungsfrist des Vermieters abgelaufen ist, muss die Kaution zurück gezahlt werden. Zumindest zu einem großen Teil. Denn der Rückzahlungsanspruch ist dann fällig geworden.

Aber falls z.B. noch ausstehende Betriebskostenabrechnungen offen sind, darf der Vermieter als Absicherung dafür einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten.

Was ist eine angemessene Frist für die Rückzahlung?

Nach der Rechtsprechung

  • liegt eine angemessene Überlegungsfrist meist zwischen 3 bis 6 Monaten,

Wie fordere ich die Kaution zurück?

Falls der Vermieter nicht automatisch handelt, sollten Sie Ihre Kaution spätestens nach Ablauf der Prüffrist schriftlich einfordern – am besten per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung. Setzen Sie eine angemessene Frist (z. B. 14 Tage) zur Rückzahlung.

Was tun, wenn der Vermieter nicht zahlt?

Wenn dann die von Ihnen gesetzte Frist verstreicht und keine Zahlung erfolgt, können Sie:

  • Eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen
  • Ein Mahnschreiben durch einen Anwalt versenden lassen
  • Bei Bedarf gerichtlich auf Rückzahlung klagen

Kann die Rückzahlungfrist verjähren?

Ja. Die Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung der Mietkaution richtet sich nach §§ 195, 199 BGB. Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch auf Rückzahlung fällig wird.

Das bedeutet, das Mieter Ihre Kaution innerhalb von drei Jahren geltend machen müssen, damit der Anspruch nicht verjährt!


Formen der Mietkaution

Die Kaution kann in verschiedenen Formen hinterlegt werden, die sich auf die Rückzahlung auswirken können:

  1. Barkaution – Der Mieter zahlt den Betrag bar an den Vermieter, der ihn verzinslich anlegen muss.
  2. Überweisung – Sicher und nachvollziehbar, oft bevorzugt.
  3. Kautionskonto – Ein verpfändetes Sparkonto, dessen Zinsen dem Mieter zustehen.
  4. Kautionsversicherung – Eine flexible Lösung für Mieter mit finanziellen Engpässen.
  5. Bankbürgschaft – Die Bank garantiert die Zahlung im Schadensfall.

Eigentumswechsel und Kaution

Beim Eigentümerwechsel übernimmt der neue Eigentümer die Verantwortung für die Rückzahlung der Kaution gemäß § 566a BGB – unabhängig davon, ob die Kaution an ihn übergeben wurde.


Fazit:

Die Rückzahlung der Mietkaution richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB. Mieter sollten die Fristen, die Verjährung und die Bedingungen der Fälligkeit genau kennen, um ihre Ansprüche fristgerecht geltend zu machen.

weitere Beiträge

Mietrecht RA Raters

Hundhaltung im Mietrecht

Hundehaltung im Mietrecht. Wann und unter welchen Voraussetzungen Mieter Hunde halten dürfen, ob Vermieter dies grundsätzlich verbieten können und mehr lesen Sie in diesem Beitrag.

Weiterlesen »

Kontakt aufnehmen

Nach oben scrollen