Bei Problemen im Straßenverkehr ist schnelles Handeln entscheidend. Grundsätzlich gilt:
- bei einen unverschuldeten Unfall muss die Gegenseite/deren Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten erstatten.
Mit der Erfahrung von mehr als 20 Jahren hilft Rechtsanwalt Raters Mandanten zuverlässig und kompetent im Verkehrsrecht u.a. bei folgenden Problemen:
Ansprüche gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung
- Reparaturkosten,
- Nutzungsausfall,
- Mietwagenkosten,
- Wertminderung,
- Mietwagen,
- Gutachterkosten.
Schmerzensgeld und Personenschäden
- Schmerzensgeld,
- Heilbehandlungskosten
- Verdienstausfall,
- zukünftige Beeinträchtigungen.
Begutachtung und Sachverständige
- Bedeutung eigenständiger Gutachten vs. Versicherungs-“Regulierungs-Gutachter“.
Regulierungsverzögerungen & Versicherungsstreit
- Umgang mit Verzögerungen, Streit über Höhe der Ansprüche, Fristsetzung, Mahnung.
Nachfolgend finden Sie einige Artikel zu Themen aus dem Verkehrsrecht:

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Verjährung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
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