Online Reisebuchung – Wertvolle Tipps für die Buchung im Internet

erfahren Sie alles Wichtige zu Online-Reisebuchungen: Rechte beim Rücktritt, Stornobedingungen und praktische Tipps für eine sichere Buchung
online_reisebuchung

Online-Reisebuchungen: Ihre Rechte beim Rücktritt und worauf Sie achten sollten

Das Internet hat die Reiseplanung revolutioniert. Mit nur wenigen Klicks lassen sich Flüge, Hotels und komplette Reisepakete buchen. Doch diese Bequemlichkeit birgt auch Risiken. Was passiert, wenn eine Reise storniert werden muss? Welche Rechte haben Verbraucher bei Online-Buchungen, und worauf sollten sie besonders achten? In diesem Artikel klären wir die wichtigsten rechtlichen Fragen rund um Online-Reisebuchungen und geben praktische Tipps, um Streitigkeiten zu vermeiden.


1. Die rechtlichen Grundlagen von Online-Reisebuchungen

Online-Reisebuchungen unterliegen in Deutschland mehreren rechtlichen Regelungen, darunter dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Reiserecht und den EU-weiten Vorgaben für den Verbraucherschutz. Besonders relevant sind dabei:

  • Pauschalreiseverordnung: Hierbei handelt es sich um rechtliche Regelungen, die greifen, wenn Verbraucher mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen (z. B. Flug und Hotel) zusammen buchen.
  • Fernabsatzgesetz: Dieses Gesetz regelt, dass bei Online-Buchungen in der Regel ein allgemeines Widerrufsrecht besteht.
  • Fluggastrechte-Verordnung (EG 261/2004): Diese Verordnung definiert Entschädigungsansprüche bei Verspätungen oder Annullierungen von Flügen.

Die Details hängen jedoch von der Art der Buchung und den spezifischen Bedingungen des Anbieters ab.


2. Gibt es ein Widerrufsrecht für Online-Reisebuchungen?

Viele Verbraucher gehen davon aus, dass für Online-Buchungen ein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht gilt. Dies ist stimmt jedoch nicht. Für Reise- und Beförderungsverträge besteht kein Widerrufsrecht. Das regelt das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in § 312g Abs. 2 Nr. 9 u.a. für

  • die Bestellung von Hotelzimmern,
  • die Anmietung einer Ferienwohnung,
  • die Bestellung oder Vermittlung von Tickets für Konzerte und Sportveranstaltungen.

Für die Pauschalreisen gilt ergibt sich das Fehlen eines Widerrufsrechts aus § 312 VII 2 BGB.

Aber Ausnahmen vom Ausschluss gibt es

  • wenn ein Reiseanbieter ein freiwilliges Widerrufsrecht einräumt, ist dies möglich. Solche Regelungen sind jedoch meist mit Bedingungen verbunden.

3. Rücktrittsrecht bei Pauschalreisen

Das Rücktrittsrecht bei Pauschalreisen ist im deutschen Reiserecht detailliert geregelt. Verbraucher können vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Allerdings fallen dabei Stornokosten an, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts richtet.

  • Stornogebühren: Je früher die Stornierung erfolgt, desto geringer sind die Kosten.
  • Unvorhersehbare Ereignisse: Bei „unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen“ (z. B. Naturkatastrophen, Pandemie) können Reisende in der Regel kostenfrei stornieren.

Diese Regelungen finden sich im BGB unter der Rubrik: Pauschalreisevertrag, Reisevermittlung und Vermittlung verbundener Reiseleistungen ab § 651 a BGB.


4. Einzelne Reiseleistungen: Flüge und Hotels

Bei der Buchung einzelner Reiseleistungen wie Flügen oder Hotels gelten besondere Bedingungen:

  • Flüge: Viele Fluggesellschaften bieten keine kostenfreie Stornierung an. Allerdings kann eine Erstattung von Steuern und Gebühren verlangt werden, falls der Flug nicht angetreten wird, weill diese nur dann anfallen, wenn der Flug angetreten wird.
  • Hotels: Je nach Tarif (flexibel oder nicht erstattbar) können Rücktritts- und Umbuchungsmöglichkeiten unterschiedlich sein. Bei überbuchten Hotels besteht Anspruch auf eine adäquate Ersatzunterkunft.

5. Wichtige Tipps für eine sichere Online-Buchung

1. Anbieter sorgfältig auswählen: Nutzen Sie nur seriöse Plattformen mit transparenten AGB und gutem Kundenservice. Achten Sie auf Bewertungen und Zertifikate und prüfen Sie immer das Impressum. Wenn Sie es nicht sofort finden (nicht so seriöse Anbieter verstecken es gerne) nutzen Sie die Suchfunktion Ihres Browsers und suchen Sie nach „Impressum“.

2. Vertragsbedingungen lesen: Informieren Sie sich über Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen sowie eventuelle Zusatzkosten.

3. Zahlungsweise: Bezahlen Sie mit sicheren Methoden wie Kreditkarte oder über Zahlungsdienstleister, die bei Problemen Rückerstattungen ermöglichen.

4. Versicherung abschließen: Eine Reiserücktrittsversicherung bietet Schutz vor hohen Stornokosten. Achten Sie darauf, dass die Rücktrittsversicherung auch für Ihren Reisepreis greift. Oft gibt es Staffelungen nach Reisepreis. Wird dieser überschritten, bekommen Sie eventuell nur eine anteilige Erstattung der Stornokosten. Prüfen Sie auch, ob eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll ist.

5. Dokumentation: Speichern Sie Buchungsbestätigungen, Zahlungsnachweise und relevante Kommunikation, um im Streitfall Beweise zu haben.


Fazit

Online-Reisebuchungen bieten Komfort und vielfältige Optionen, erfordern jedoch Aufmerksamkeit bei den Vertragsbedingungen. Mit einer sorgfältigen Planung und dem Wissen über Ihre Rechte können Sie unliebsame Überraschungen vermeiden. Im Zweifelsfall kann ein spezialisierter Anwalt dabei helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen oder Unklarheiten zu beseitigen.

Inhaltesverzeichnis

weitere Beiträge

Ein gestresster Reisender sitzt auf einer Flughafenbank mit Gepäck, während er auf eine Anzeigetafel blickt, die mehrere Flugverpätungen und Flugannullierungen in roten Buchstaben zeigt. Im Hintergrund sind ein leerer Abflugbereich, eine Uhr mit später Stunde und ein geparktes Flugzeug auf dem Rollfeld zu sehen. Die Szene vermittelt das Gefühl von Frustration und Reisechaos.

Flugverspätung und Flugannullierung

Ihre Rechte als Fluggast bei Flugverspätung und Flugannullierung gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung   Flugverspätungen oder Flugannullierungen können nicht nur ärgerlich sein, sondern auch Ihre Reisepläne erheblich durcheinanderbringen. Doch als Fluggast sind Sie nicht schutzlos. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004) regelt, welche Ansprüche Ihnen bei Verspätungen und Annullierungen zustehen. Wann greift die Fluggastrechte-Verordnung? Die Verordnung gilt für:

Weiterlesen »

Kontakt aufnehmen